0% UST auf Photovoltaikanlagen

Seit dem 01.01.2023 ist es möglich private und gemeinnützige PV-Anlagen mit dem Null Prozent Steuersatz zu kaufen. Dieser Null Prozent Steuersatz ist jedoch an folgende Bedingungen gebunden:

  • Die installierte PV-Anlage hat nicht mehr als 30 kWp Gesamtleistung und wird privat oder öffentlich genutzt (Laut Eintragung in das Marktstammdatenregister)

  • Bestellte Ware wird NICHT gewerblich weiterverkauft.

  • Der Kauf erfolgt durch den Betreiber der Photovoltaik-Anlage

  • Bestellte Komponenten werden in der Nähe des (Wohn-)Gebäudes, eines öffentlichen Gebäudes oder einem "dem Gemeinwohl dienenden Gebäude“ in Deutschland installiert.

  • Sie erwerben die Komponenten für eine neue Anlage oder zum Austausch bzw. Erweiterung einer bestehenden privaten oder öffentlich genutzten PV-Anlage.

  • Verlangt der Gesetzgeber weitere Dokumente oder Unterlagen, behalten wir uns vor, diese nachzufordern.

  • Sie bestätigen, dass Sie bei Ablehnung des Null Prozent Steuersatzes oder Falschangaben haften und die Mehrwertsteuer an uns nachzahlen.

 

Da nicht jede Anlage bereits über das Marktstammdatenregister einsehbar ist, muss ein anderer Nachweis erbracht werden, um die Senkung der Mehrwertsteuer anwenden zu können.

Den Nachweis können Sie ganz bequem Online erbringen, füllen Sie dazu einfach das Formular unter diesem LINK nach Ihrer Bestellung aus.

Alternativ können Sie das Formular auch Händisch ausfüllen und per E-Mail an hallo@fit-solar.de senden.

zum PDF-Formular ->

 

Bei Fragen können Sie uns jederzeit Telefonisch oder per Kontaktformular erreichen.

zum Kontaktformular -> 

Telefonnummer: +49 2568 9356 800

 

 

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